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Hygienemaßnahmen

Stand: 05.04.2022

Auf Grundlage der 16. Bay. Infektionsmaßnahmenschutzverordnung (Version: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-210/) entfallen für alle VHS-Angebote die Beschränkungen.

Ab sofort gilt für alle Kurse:

- keine Zugangsbeschränkungen mehr für Teilnehmende und Kursleitungen - 3G-Regelung entfällt (keine Testpflicht, keine Kontrolle von Impf- und Genesenenstatus)

- kein verpflichtendes Tragen von Masken und Einhalten von Mindestabständen. Wir empfehlen aber, folgende Maßnahmen auf freiwilliger Basis beizubehalten: Mindestabstand zueinander, medizinische oder FFP2- Maske in Innenräumen außer am Platz bzw. wenn kein Abstand

Bitte beachten Sie: Für die genutzten Gebäude vor Ort kann es ggf. abweichende Hygienekonzepte geben. Diese gelten vorrangig.

Generelle Verhaltensempfehlungen für Kursleitungen und Teilnehmende

Personen mit Erkältungssymptomen sind nicht zugelassen.

Einhaltung eines Mindestabstands von mind. 1,50 m zu allen Personen vor, während und nach der Veranstaltung

Medizinische oder FFP2-Masken in Innenräumen außer am Platz bzw. wenn kein Abstand möglich

Regelmäßiges Lüften des Veranstaltungsraumes

ausreichende Handhygiene

Reinigung von Flächen, die mit den Händen berührt werden (z.B. Türklinken / Arbeitstische / Stühle als Sportgerät), und wiederverwendbare Arbeitsmaterialien, die vor Ort bleiben und im Kurs zur Verfügung gestellt werden

Kein Austausch von Arbeitsmaterialien / Sportgeräten (Berühren derselben Gegenstände möglichst vermeiden)

29.05.23 06:29:46