Hygienemaßnahmen
Stand: 05.04.2022
Auf Grundlage der 16. Bay. Infektionsmaßnahmenschutzverordnung (Version: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-210/) entfallen für alle VHS-Angebote die Beschränkungen.
Ab sofort gilt für alle Kurse:
- keine Zugangsbeschränkungen mehr für Teilnehmende und Kursleitungen - 3G-Regelung entfällt (keine Testpflicht, keine Kontrolle von Impf- und Genesenenstatus)
- kein verpflichtendes Tragen von Masken und Einhalten von Mindestabständen. Wir empfehlen aber, folgende Maßnahmen auf freiwilliger Basis beizubehalten: Mindestabstand zueinander, medizinische oder FFP2- Maske in Innenräumen außer am Platz bzw. wenn kein Abstand
Bitte beachten Sie: Für die genutzten Gebäude vor Ort kann es ggf. abweichende Hygienekonzepte geben. Diese gelten vorrangig.
Generelle Verhaltensempfehlungen für Kursleitungen und Teilnehmende
Personen mit Erkältungssymptomen sind nicht zugelassen.
Einhaltung eines Mindestabstands von mind. 1,50 m zu allen Personen vor, während und nach der Veranstaltung
Medizinische oder FFP2-Masken in Innenräumen außer am Platz bzw. wenn kein Abstand möglich
Regelmäßiges Lüften des Veranstaltungsraumes
ausreichende Handhygiene
Reinigung von Flächen, die mit den Händen berührt werden (z.B. Türklinken / Arbeitstische / Stühle als Sportgerät), und wiederverwendbare Arbeitsmaterialien, die vor Ort bleiben und im Kurs zur Verfügung gestellt werden
Kein Austausch von Arbeitsmaterialien / Sportgeräten (Berühren derselben Gegenstände möglichst vermeiden)