- Seitenstruktur
- 1. Anmeldung
- 2. Reisepreis, Gebühr
- 3. Versicherung
- 4. Frühbucherrabatt
- 5. Visa
Organisatorische Hinweise für Teilnehmende an Studienreisen und -fahrten
Anmeldung
Schriftlich unter Erteilung der Abbuchungsermächtigung mittels Anmeldeformular für Studienreisen und –fahrten. Der letztmögliche Anmeldetermin ist bei der jeweiligen Reise oder Fahrt aufgeführt. Wir empfehlen jedoch, sich früher anzumelden.
Anmeldungen sind verbindlich! Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Hinweise und Geschäftsbedingungen anerkannt. Telefonische Anmeldungen werden zwar vorgemerkt, müssen jedoch innerhalb einer Woche schriftlich bestätigt werden.
Die Anmeldung ist an die Volkshochschule Bamberg-Land, Postfach 2825, 96019 Bamberg zu schicken.
Reisepreis, Gebühr
Mit der Bestätigung, die Sie für eine Reise oder Fahrt erhalten, wird eine Anzahlung fällig. Der Restbetrag wird dann ca. drei bis vier Wochen vor Reise- bzw. Fahrtbeginn abgebucht.
Kosten, die durch fehlerhafte Kontoangaben, ungerechtfertigten Widerruf oder nicht ausreichende Kontendeckung entstehen, gegen zu Lasten des Kontoinhabers.
Versicherung
Bei mehrtägigen Reisen ist eine Reiserücktrittskostenversicherung (mit Selbstbeteiligung) im Reisepreis enthalten. Die Selbstbeteiligung beträgt 25,-- EUR pro Person bei jedem Versicherungsfall. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von jedem erstattungsfähigen Schaden 20 % selbst, mindestens 25,-- EUR je Person. Allerdings muss eine Anmeldung für eine Reise spätestens 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen, da sonst keine Rücktrittskostenversicherung mehr über uns abgeschlossen werden kann.
Ansprüche daraus müssen Sie ausschließlich über uns (nur mittels ärztlichem Attest) und direkt nach Schadenseintritt einreichen.
Der Versicherer haftet bei Nichtantritt der Reise für die vom Reiseteilnehmer (Versicherten) geschuldeten Rücktrittskosten und bei Abbruch der Reise für die nachweislich zusätzlichen Rücktrittsreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten Mehrkosten des Versicherten.
Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen sowie Kosten für die Überführung Verstorbener (Diese Kosten können über eine Auslandskrankenversicherung abgedeckt werden).
Der Versicherer haftet nicht bei Tod, Unfall oder Krankheit von Angehörigen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und für die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder ähnlicher Ereignisse.
Nähere Informationen können Sie aus unserem Informationsblatt über die Reise-Rücktrittskostenversicherung entnehmen, welches wir Ihnen mit der Bestätigung für eine Reise zusenden.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, über uns ein Versicherungspaket abzuschließen. Diese Versicherung umfasst eine Reise-Gepäck-, (Bei Schäden an Koffern Selbstbeteiligung 25,-- EUR) Reise-Unfall-, Reise-Haftpflicht-, Reise-Kranken- und Rechtsschutzversicherung.
Der Preis für diese Versicherung (mit Selbstbeteiligung!) beträgt 2,-- EUR pro Person/Tag.
Nähere Informationen können Sie aus unserem Informationsblatt über das Reise-Versicherungspaket entnehmen, welches wir Ihnen mit der Bestätigung für eine Reise zusenden.
Frühbucherrabatt
- Reisepreis bis 150,-- EUR 10,-- EUR Frühbucherrabatt
- Reisepreis bis 300,-- EUR 15,-- EUR Frühbucherrabatt
- Reisepreis bis 750,-- EUR 25,-- EUR Frühbucherrabatt
Studienreisen
Wir setzen unsere Aktion „Frühbucherrabatt“ fort. Zum einen möchten wir diejenigen belohnen, die sich frühzeitig anmelden und zum Anderen erhalten wir dadurch eine bessere Planungssicherheit. Wir hoffen, dass recht Viele von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Dieser Frühbucherrabatt kann bei Kooperationsreisen leider nicht gewährt werden, sofern nichts anderes vermerkt! Grundsätzlich gewähren wir i.d.R. für alle Reisen, die im 2. Halbjahr stattfinden, also ab 01. Juli beginnen, bei der schriftlichen Anmeldung bis zum 31. Mai (Ausnahmen siehe jeweilige Reise) (es gilt der Eingangsstempel) folgenden Nachlass:
Visa
Wir sind bei der Visa-Beschaffung (falls notwendig) behilflich, allerdings nur, wenn die jeweiligen Fristen eingehalten werden. Nachweise und Angaben müssen von Ihnen zuverlässig selbst erbracht werden. Dies gilt auch für Gültigkeitsvermerke in Reisepässen.

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