- Seitenstruktur
- 1. Zustandekommen des Vertrages
- 2. Leistungsumfang
- 3. Rücktrittsrecht
- 4. Haftung
- 5. Veranstalter
- 6. Sonstiges
Allgemeinde Geschäftsbedingungen für Teilnehmende an Studienreisen- und fahrten
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldung zu einer Studienreise oder –fahrt und der Annahme durch die VHS Bamberg-Land zustande.
Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet. Dabei ist sofort nach Erhalt der Bestätigung eine Anzahlung fällig, während der Restbetrag ca. drei bis vier Wochen vor Fahrtantritt abgebucht wird. Spätestens dann gibt es die weiteren Mitteilungen (Hotelanschriften etc.).
Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer der Studienreise bzw. –fahrt sind in der jeweiligen Reise- oder Fahrtausschreibung bzw. im Programmheft bei den Studienreisen und –fahrten ersichtlich. Änderungen werden schriftlich von der Geschäftsstelle herausgegeben. Bei mehrtägigen Reisen ist eine Reiserücktrittskostenversicherung im Reisepreis enthalten.
Rücktrittsrecht
Die VHS Bamberg-Land kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von 20 Teilnehmenden nicht erreicht wird, bei Absage der Reise durch den Veranstalter bzw. bei Hinweisen des zuständigen Bundesministeriums oder bei anderen von ihr nicht zu vertretenden Gründen.
Der/Die Teilnehmende kann durch schriftliche Erklärung bis zur Anmeldefrist der jeweiligen Reise oder Fahrt zurücktreten. Dann wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,-- EUR bei Studienreisen bzw. 5,-- EUR bei Studienfahrten fällig. Danach ist ein Rücktritt nur mit der Übernahme der Stornokosten möglich. Einsparungen werden angerechnet. Selbstverständlich kann eine Ersatzperson gestellt werden. Dabei sind evtl. Einreiseformalitäten aber zu beachten.
Haftung
Die Haftung der VHS Bamberg-Land für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsanspruch sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der VHS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Veranstalter
Bei den detaillierten Reiseausschreibungen ist der Veranstalter genannt. Dabei tritt die VHS nur als Vermittler auf und übernimmt Inkasso.
Bei allen anderen Studienreisen und –fahrten ist die VHS selbst Veranstalter.
Sonstiges
Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

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