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Volkshochschule Bamberg-Land

Kaimsgasse 31
Zugang über Parkdeck Landratsamt, Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
 
Tel.: 09 51 / 85-760
Fax: 09 51 / 85-767
E-Mail: info@vhs-bamberg-land.de
  • Programmbereich Gesellschaft
  • Programmbereich Beruf
  • Programmbereich Sprachen
  • Programmbereich Gesundheit
  • Programmbereich Kultur
  • Programmbereich Spezial

Organisatorische Hinweise

 

Anmeldung

Sie können an den Kursen in jeder Außenstelle im Landkreis teilnehmen. Allerdings ist es unbedingt erforderlich, sich für die Kurse, Seminare, Studienfahrten und -reisen, Theaterabo schriftlich vor Kursbeginn bei der jeweiligen Außenstelle oder in der Geschäftsstelle anzumelden.

 

Dies kann online erfolgen, oder Sie geben Ihre Anmeldung bei der jeweiligen Außenstellenleitung, Theatergruppenbetreuung oder bei der Geschäftsstelle ab.
Wir leiten ihre Anmeldung an die jeweilige Außenstelle weiter. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht.

 
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Gebühren

Die Gebühren wurden von den Kreisorganen festgelegt. Sie differieren bezüglich Kursdauer, Kurz- oder Vollstunde, Kurse mit Vorbereitungsaufwand usw. Sie sind grundsätzlich im Programmheft oder Internet einsehbar, über die Außenstellenleitung oder über die Geschäftsstelle der VHS zu erfragen.

Wenn aus Gründen, die der Teilnehmer zu verantworten hat (z.B. Krankheit, Urlaub o.ä.), einzelne Stunden eines Kurses nicht besucht werden können, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren.
Es gilt folgende Gebührenregelung weiter, wobei es möglich ist, bei bestimmten Kursen, in denen weniger Teilnehmer gebucht sind, aufzuzahlen:
 
12   Teilnehmer        =        Basis (außer bei Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl, z.B.
                                               Näh-, Musik- oder Sprachkurse)
10   Teilnehmer        =        10 %ige Aufzahlung der Kursgebühr
9-8 Teilnehmer         =        20 %ige Aufzahlung der Kursgebühr
 
Nähere Auskünfte zum Anmeldestand und der Gebührenhöhe erteilen die Außenstellenleitungen.
 
Für Vorbesprechungen mit den Kursleitungen werden 1,80 EUR zusätzlich erhoben.
 
Mietkosten, die evtl. für gemeindefremde Räume entstehen, werden auf die Kursteilnehmer umgelegt.
 
Kosten, die durch fehlerhafte Kontoangaben, ungerechtfertigten Widerruf oder nicht ausreichende Kontendeckung entstehen, gehen zu Lasten des Kontoinhabers.
 
Vor allem bei Kursen in den Bereichen Hauswirtschaft, Werken und Kreatives Gestalten fallen zusätzlich zu den Kursgebühren noch Materialkosten an, die direkt beim Kursleiter zu begleichen sind.
 
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Ermäßigung

Eine Ermäßigung ist nur gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises möglich. Dieser ist mit der Anmeldung bei der örtlichen Außenstellenleitung in Fotokopie abzugeben.

 
25 % Ermäßigung erhalten:
     -  Personen, die Hilfen nach ALG I, ALG II oder Sozialhilfe beziehen
     -  Inhaber der Jugendleiterkarte (Juleica)
Material- und Zusatzgebühren werden nicht ermäßigt!

50 % Ermäßigung erhalten nur bei Musikkursen:
     -
Geschwisterkinder für den preiswerteren Kurs im Instrumentalunterricht
Auch hier werden Material- und Zusatzgebühren nicht ermäßigt.

 
Logo Däumling

Für Familien:
Inhaber des Familienpasses "Däumling" erhalten beim Besuch der im Programmheft mit dem Logo versehenen Kurse bei Vorlage des Abschnittes aus dem Passheft eine Ermäßigung in Höhe von 10 % der Kursgebühr.

 

Bei Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Vereinen sowie für Sonderkurse, Führungen, Exkursionen und Studienreisen und –fahrten ist eine Ermäßigung nicht möglich.
Eintritte sind nicht individuell erstattungsfähig, da sie Teil einer Gruppenkalkulation sind.
 

 

 
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Leistungsumfang / Schriftform

Der Umfang der Leistungen der VHS ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Dozent/die Dozentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform

 
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Datenschutz

Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur vhs-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

 
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Steuervergünstigungen

Aufwendungen für VHS-Kurse können als „Werbungskosten“ gelten, wenn Teilnehmer durch den Kurs in ihrem Beruf weitergebildet werden. Ausgaben für Kurse, die der Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf dienen, können als „Sonderausgaben“ anerkannt werden. Der Durchschlag des Anmeldezettels (gelb) und der Kontoauszug mit der Abbuchung des Kurses gelten als Beleg.

 
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