- Seitenstruktur
- 1. Anmeldung
- 2. Gebühren
- 3. Ermäßigung
- 4. Leistungsumfang / Schriftform
- 5. Datenschutz
- 6. Steuervergünstigungen
Organisatorische Hinweise
Anmeldung
Sie können an den Kursen in jeder Außenstelle im Landkreis teilnehmen. Allerdings ist es unbedingt erforderlich, sich für die Kurse, Seminare, Studienfahrten und -reisen, Theaterabo schriftlich vor Kursbeginn bei der jeweiligen Außenstelle oder in der Geschäftsstelle anzumelden.
Dies kann online erfolgen, oder Sie geben Ihre Anmeldung bei der jeweiligen Außenstellenleitung, Theatergruppenbetreuung oder bei der Geschäftsstelle ab.
Wir leiten ihre Anmeldung an die jeweilige Außenstelle weiter. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht.
Gebühren
Die Gebühren wurden von den Kreisorganen festgelegt. Sie differieren bezüglich Kursdauer, Kurz- oder Vollstunde, Kurse mit Vorbereitungsaufwand usw. Sie sind grundsätzlich im Programmheft oder Internet einsehbar, über die Außenstellenleitung oder über die Geschäftsstelle der VHS zu erfragen.
Ermäßigung
Eine Ermäßigung ist nur gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises möglich. Dieser ist mit der Anmeldung bei der örtlichen Außenstellenleitung in Fotokopie abzugeben.
25 % Ermäßigung erhalten:
- Personen, die Hilfen nach ALG I, ALG II oder Sozialhilfe beziehen
- Inhaber der Jugendleiterkarte (Juleica)
50 % Ermäßigung erhalten nur bei Musikkursen:
- Geschwisterkinder für den preiswerteren Kurs im Instrumentalunterricht
Auch hier werden Material- und Zusatzgebühren nicht ermäßigt.
Für Familien:
Inhaber des Familienpasses "Däumling" erhalten beim Besuch der im Programmheft mit dem Logo versehenen Kurse bei Vorlage des Abschnittes aus dem Passheft eine Ermäßigung in Höhe von 10 % der Kursgebühr.
Leistungsumfang / Schriftform
Der Umfang der Leistungen der VHS ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Dozent/die Dozentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform
Datenschutz
Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur vhs-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Steuervergünstigungen
Aufwendungen für VHS-Kurse können als „Werbungskosten“ gelten, wenn Teilnehmer durch den Kurs in ihrem Beruf weitergebildet werden. Ausgaben für Kurse, die der Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf dienen, können als „Sonderausgaben“ anerkannt werden. Der Durchschlag des Anmeldezettels (gelb) und der Kontoauszug mit der Abbuchung des Kurses gelten als Beleg.

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